Die Ortstaxe in Oberösterreich wird mit 1.11.2026 von € 2,40 auf € 2,60 erhöht (OÖ Tourismusgesetz § 48 (3)). Das betrifft alle oö. Gemeinden außer jene, für die per 6. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung bereits eine höhere Ortstaxe verordnet wurde. Die Bestätigung der Aufsichtsbehörde liegt vor, die Kundmachung im RIS erfolgt fristgerecht (Datum noch offen).
Technische Umsetzung erfolgt zentral – im Meldewesen-Programm ist nichts zu tun: Für die technische Umsetzung ist es erforderlich, im Feratel Expert Client eine neue Ortstaxe und einen neuen Reisezeitraum anzulegen. Dies wird durch die GEMDAT direkt durchgeführt; die Beauftragung der GEMDAT erfolgt zentral durch Oberösterreich Tourismus für alle GEMDAT Kunden. Es ist nichts im Programm zu machen. Zusätzlich wird Oberösterreich Tourismus zentral die Höhe der Ortstaxe im TOURDATA Backend entsprechend bei den Gemeinden anpassen.
Was ihr tun müsst: Bitte stellt Hotelsoftware, Buchungsplattformen, Preislisten, Angebote und Verträge rechtzeitig auf den für eure Gemeinde gültigen Betrag und Stichtag um.
Angehobene Ortstaxen im Salzkammergut – je nach Gemeinde:
St. Wolfgang seit 01.05.2026 € 3,60; ab 15.01.2027 € 4,20
Innerschwand a. M., Oberhofen a. I., Oberwang, St. Lorenz, Tiefgraben, Zell am Moos seit 01.05.2026 € 3,10
Marktgemeinde Mondsee seit 01.06.2026 € 3,10
Bad Goisern a. H., Gosau, Hallstatt, Obertraun ab 01.10.2026 € 4,00
Bad Ischl ab 01.11.2026 € 3,80
Wofür wird die Ortstaxe verwendet: Sie bleibt in der Region und fließt in Projekte zurück, die das Salzkammergut als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum stärken. Diese Investitionen verbessern nicht nur das Gästeerlebnis, sondern auch die Lebensqualität vor Ort. Die Ortstaxe ist damit keine reine Abgabe, sondern ein gemeinsamer Beitrag zur Weiterentwicklung der Region – Tourismus funktioniert langfristig nur, wenn Betriebe, Gemeinden, Einheimische und Gäste gleichermaßen profitieren.